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DROHNEN-GESETZE - ÖSTERREICH

Aktualisiert 3/2020

 

Der Betrieb von Drohnen wurde in Österreich mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Luftfahrtgesetz am 01.01.2014 neu geregelt. Die nationalen Drohnen-Gesetze sind sehr komplex gestaltet und werden den aktuellen Bedürfnissen aufgrund der rasant wachsenden Anzahl an Kopter-Piloten in Österreich nicht gerecht.

Zum besseren Verständnis fokussieren wir uns nachfolgen auf für den Betrieb unserer Miet-Quadrokopter relevanten Vorschriften und Gesetze. 

DROHNEN ÜBER 250G SIND MELDEPFLICHTIG

In Österreich besteht eine Meldepflicht für Drohnen mit einem Startgewicht ab 250g unter der auch unsere MiQuaKos fallen. Alle Drohnen-Piloten, unabhängig ob in Österreich ansässig oder Urlauber bzw. Besucher, müssen vor Inbetriebnahme ihre Fluggeräte in Österreich eine sogenannte luftfahrtrechtliche Bewilligung bei der Flugbehörde Austro Control einhohlen. Zuwiderhandlung können mit happigen Geldbußen von bis zu 22.000 Euro geahndet werden.

Die rechtlichen Grundlagen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ) finden sich in den §§ 24c bis 24 des Luftfahrtgesetzes.

BEWILLIGUNGSKATEGORIEN FÜR UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE MIT SICHTVERBINDUNG (KLASSE 1)

Drohnen werden entsprechend der nachfolgenden Matrix nach Gewicht und Einsatzgebiet in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die unterschiedliche Vorraussetzungen im Bewilligungsverfahren bei der Antragstellung bedingen. Für den Betrieb unserer MiQuaKos kommen somit die Kategorie A und C in Frage, wobei für die letztere einen zusätzlichen Nachweis über luftfahrtrechtliche Kenntnisse in Form einer bei der Astro Control abzulegenden Prüfung erforderlich ist. Die Prüfung ist in elektronischer Form bei Austro Control abzulegen, wobei die Anmeldung zur Prüfung per E-Mail mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin zu erfolgen hat. 

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ANTRAGSTELLUNG FÜR DIE ERTEILUNG EINER BEWILLIGUNG IN DER KATEGORIE A

Für die Erteilung einer Bewilligung in der Kategorie A sind

  • das ausgefüllte Antragsformular (kann unter https://www.austrocontrol.at/drohnen heruntergeladen werden)

  • eine Kopie unserer mitgelieferten Versicherungsbestätigung über die Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen, sowie

  • eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des/der Piloten (Mindestalter 16 Jahre)

 an ulfz@austrocontrol.at zu senden.


Die Kosten für eine Bewilligung (Gültig für 12 Monate) belaufen sich auf ca. 330,- Euro. 

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN BETRIEB VON UNBEMANNTEN LUFTFAHRZEUGEN (DROHNEN) DER KLASSE 1 

  • Als „Drohne“ (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.
    Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt eine direkte Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen muss und eine Höhe von maximal 150m erlaubt ist. Der Betrieb mittels Videobrille („first person view“ – FPV) ist daher nur zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobachter hinzugezogen wird, der in die Steuerung jederzeit eingreifen kann und als verantwortlicher Pilot gilt.
    Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die bewilligten unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1.

  • Auch nach Erteilung der Betriebsbewilligung können für bestimmte Gebiete gesonderte luftfahrtrechtliche Bewilligungen gemäß Luftverkehrsregeln 2014 erforderlich sein. Eine Übersicht über diese Lufträume sowie weitere Informationen finden sie unter map.dronespace.at bzw. in der Austro Control Drohnen-App „Drone Space" (siehe rechte Spalte).

  • Der Betrieb über Menschenansammlungen (z.B. Veranstaltungen, Sportevents, Konzerte usw.) ist aus Sicherheitsgründen nur mit besonderer Bewilligung im Einzelfall möglich.

  • Der Betrieb in der unmittelbaren Nähe von Flughäfen ist ohne spezielle Bewilligung strengstens verboten.

  • Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Kategorien vorgeschrieben.

  • Austro Control erteilt ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilligung. Es liegt in der Verantwortung des „Betreibers“ alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (zB fernmeldebehördliche Bewilligungen, Zustimmung des Grundstückseigentümers für Start/Landung, gewerberechtliche Bewilligung, Datenschutz, Natur- und Umweltschutz).

Ausführliche Informationen zur technischen Zulassung und zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Österreich finden Sie auf der Hompage der Austro Control.

Diesen Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

 

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