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DROHNEN-GESETZE - FRANKREICH

Aktualisiert 12/2019

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REGISTRIERUNG UND ONLINE-TEST IST PFLICHT

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Den Gebrauch von unbemannten Flugobjekten, und somit auch Drohnen, wird in Frankreich von der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC geregelt. In Anwendung des Gesetzes vom 24. Oktober 2016 zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von zivil genutzten Drohnen ist seit dem 26. Dezember 2018 in Frankreich die Registrierung von Drohnen sowie die Absolvierung einer Online-Schulung für Freizeitpiloten von ferngesteuerten Flugmodellen ab 800g Startgewicht, also auch für unserer Miet-Quadrokopter, zur Pflicht geworden.

Der Online-Test nach vorangegangener Teilnahme an der Online-Schulung ist kostenlos und kann recht unkompliziert über die Webseite AlphaTango absolviert werden. Das Mindestalter zur Teilnahme an der Online-Schulung beträgt 14 Jahren. Die Registrierung der Drohnen erfolgt über die gleiche Webseite und ist ebenfalls kostenlos. Alle unsere MiQuaKos sind bereits bei der DGAC als Freizeitdrohnen registriert und können in Frankreich entsprechend uneingeschränkt geflogen werden. 

Registrierungsformular
DGAC-Bestätigungsschreiben
FLUGBESCHRÄNKUNGEN FÜR FREIZEIT-DROHNEN

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Laut französischem Drohnen-Gesetz hat sich der Steuerer einer Drohne ab 800g Startgewicht vor jedem Flug mit Hilfe der interaktiven Karte für Freizeit-Drohnen auf dem Portal der Geoportail.gouv.fr über mögliche Flugbeschränkungen oder -verbote sowie über die zulässige Flughöhe zu informieren.    

Die maximal zulässige Flughöhe von Drohnen liegt bei 150 Metern über Grund. Jedoch kann diese regional geringer sein bzw. das Fliegen komplett untersagt sein. Die verschiedenen Beschränkungsgebiete sind in der oben verlinkten Luftkarte farblich gekennzeichnet, wobei die verschieden eingefärbten Flächen folgende Bedeutung haben: 

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  • Rot: Flugverbot für Drohnen

  • Pink: Maximale Flughöhe von 30 Metern

  • Orange: Max. Flughöhe von 50 Metern

  • Gelb:Max. Flughöhe von 100 Metern

  • Ohne Farbe: Max. Flughöhe von 150 Metern

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Im öffentlichen Raum von Ballungsgebieten ist das Fliegen von Drohnen generell aus Sicherheitsgründen verboten. Dies betrifft auch Parkanlagen und Gärten, die in der Luftkarte nicht als separate Flugverbotszonen ausgewiesen sind.

Zeitlich befristete Flugverbotszonen, die beispielsweise während der Brutzeit einiger Vogelarten ausgerufen werden können, sind ebenfalls nicht in der Karte gekennzeichnet. Hier empfiehlt es sich im Zweifelsfall beim zuständigen Rathaus nachzufragen, da Verstöße gegen französische Luftfahrtgesetze mit hohen Strafen geahndet werden.

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WEITERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DROHNEN

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  • Drohnen dürfen nur innerhalb der Sichtweite verwendet werden.

  • Bei FPV-Flügen muss eine zweite Person anwesend sein, die die Drohne mit bloßem Auge überwacht. 

  • Drohnen dürfen nur bei Tageslicht (von 30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang) geflogen werden. 

  • Bei der Anwendung von Drohnen darf die Privatsphäre anderer Personen nicht verletzt werden. Dies ist insbesondere bei der Verwendung von Kamera-Drohnen, die personenbezogene Daten aufzeichnen können, zu beachten.

  • Luftaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Vermarktung oder Nutzung zu Werbezwecken ist nicht erlaubt.

  • Sie können bei dem örtlichen/lokalen Büro der Direction générale de l'aviation civile (Generaldirektion für die zivile Luftfahrt) einen Antrag zum Überfliegen von bestimmten Orten, Städten, Menschenansammlungen etc. stellen.

  • Das Überfliegen von Flugplätzen, von gesetzlich geregelten Zonen oder das Fliegen über 150m Höhe bedarf ebenfalls einer Genehmigung durch die zivile Luftfahrtbehörde.

  • Private Multicopter dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht übersteigen.

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10 GOLDENE REGELN FÜR DIE (FREIZEIT-) NUTZUNG VON DROHNEN

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  • Ich fliege nicht über Menschen

  • Ich respektiere die maximale Flughöhe

  • Ich halte immer Sichtkontakt zu meiner Drohne und nutze sie nur tagsüber

  • Ich fliege mit meiner Drohne nicht über öffentliche Plätze

  • Ich nutze meine Drohne niemals in der Nähe von Flughäfen oder Flugfeldern

  • Ich fliege nie über sensible Gebiete oder geschützte Areale

  • Ich respektiere immer die Privatsphäre anderer

  • Ich veröffentliche meine Luftbildaufnahmen oder Videos nicht ohne Genehmigung der jeweiligen Personen und nutze sie nicht zu kommerziellen Zwecken.

  • Ich vergewissere mich, dass meine Versicherung solche Aktivitäten abdeckt

  • Im Zweifel frage ich nach weiteren Informationen

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GEWERBLICHE NUTZUNG VON DROHNEN

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Die Nutzung von Drohnen zu gewerblichen Zwecken ist in Frankreich mit diversen Auflagen verbunden. Es müssen Betriebsgenehmigungen eingeholt sowie eine theoretische und praktische Prüfung in französischer Sprache ablegen werden.

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SANKTIONEN BEI VERSTÖSSEN 

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Der unsachgemäße Einsatz einer Drohne, der einen direkten Verstoß gegen französische Gesetze und Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Flugverkehr darstellt kann gemäß Artikel L. 6232-4 Code des Transports mit einer Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro und einer Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden.

Das Überfliegen eines gesperrten oder verbotenen Gebiets mit einer Drohne kann nach Artikel L 6232-12 und L 6232-13 Code des Transport unter Beschlagnahmung des Flugobjektes mit einer Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro und einer Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden.

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Weitere Informationen und Regeln für den ordnungsgemäßen Gebrauch einer Freizeitdrohne können der Website der Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGAC) entnommen werden: www.developpement-durable.gouv.fr/Modeles-reduits-et-drones-de.html

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Diesen Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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