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DEUTSCHE DROHNEN-VERORDNUNG

Aktualisiert 4/2024

Mit den neuen EU-Regeln (2019/947 und 2020/746) wird das Fliegen von Drohnen einfacher, aber auch sicherer gemacht. Hier erfährst du, was du je nach Drohnentyp und Flugabsichten beachten musst, aufgeteilt in drei Hauptkategorien:

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1. OFFENE KATEGORIE - Perfekt für Hobby-Piloten

Die offene Kategorie ist für leichte Drohnen bis zu 25 kg, die als weniger riskant eingestuft werden.

  • Gewicht: Deine Drohne sollte weniger als 25 kg wiegen.

  • Flughöhe: Halte dich unter 120 Meter.

  • Sicht: Behalte deine Drohne immer im Blick (VLOS - Visual Line of Sight).

  • Menschenansammlungen: Meide Flüge über Menschen. Eine Menschenansammlung ist dabei definiert als eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.

  • Transport: Keine gefährlichen Güter oder Personen an Bord.

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2. SPEZIELLE KATEGORIE - Wenn deine Drohne nicht in die offene Kategorie passt, brauchst du eine spezielle Erlaubnis

  • Gewicht und Höhe: Über 25 kg oder über 120 Meter Flughöhe?

  • Sicht: Möchtest du außerhalb deiner Sichtweite fliegen (BVLOS)?

  • Fliegen in Flugbeschränkungszonen?

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3. ZULASSUNGSPFLICHTIGE KATEGORIE - Für die großen Aufgaben

Für Drohnen, die in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt werden.

  • Über Menschen: Fliegen über Menschenansammlungen.

  • Gefahrgut: Transport von gefährlichen Stoffen.

  • Personentransport: Wenn Menschen mitfliegen.​

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Wenn du eine Drohne in der offenen Kategorie fliegst, ist es wichtig, dass du dich je nach Drohnentyp, Einsatzort und deinen Fähigkeiten als Pilot an bestimmte Regeln hältst. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass niemand verletzt wird. Lass uns das Ganze in einfachen Worten aufschlüsseln:

Was sind Unterkategorien?

Je nachdem, wie riskant es ist, eine Drohne in der Nähe von Menschen zu fliegen, gibt es drei Unterkategorien:

  • A1 (geringes Risiko): Hier fliegst du Drohnen, die sehr leicht sind.

  • A2 (erhöhtes Risiko): Hier gehören Drohnen hin, die ein bisschen schwerer sind.

  • A3 (mittleres Risiko): Für Drohnen, die noch schwerer sind und deshalb weiter weg von Menschen geflogen werden sollten.

Und was ist mit den Drohnenklassen?

Drohnen werden je nach ihrem Gewicht in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt:

  • C0 und C1 (leicht): Diese Drohnen darfst du in der A1-Kategorie fliegen, also relativ nah an Menschen. Für C1-Drohnen brauchst du einen "kleinen Drohnenführerschein".

  • C2 (mittel): Drohnen dieser Klasse fliegst du in der A2-Kategorie, also mit einem Sicherheitsabstand zu Menschen. Hierfür ist der "große Drohnenführerschein" nötig.

  • C3 und C4 (schwer): Diese musst du weit weg von Menschen in der A3-Kategorie fliegen. Auch hier reicht der kleine Drohnenführerschein.

Was bedeutet das für dich?

  • Nah an Menschen (A1): Du kannst leichte Drohnen (C0, bis 250 g, und C1) ohne großen Papierkram fliegen. Für C1 brauchst du einen kleinen Drohnenführerschein.

  • Mit Abstand (A2): Für Drohnen der Klasse C2 musst du den großen Drohnenführerschein haben und einen Sicherheitsabstand halten.

  • Weit weg (A3): Schwerere Drohnen (C3 und C4) fliegst du, wo kaum Menschen sind. Auch hier ist der kleine Drohnenführerschein ausreichend.

Den kleinen Drohnenführerschein bekommst du mit etwas Lernen und einer Prüfung, die du sogar online beim Luftfahrt-Bundesamt machen kannst.

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Zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Betriebsregeln haben wir diese je nach Unterkategorie gegenübergestellt:
Ãœbersicht offene Kategorie
WISSENSWERTES
  • Unsere DJI Mavic 3 Classic Drohnen sind -C1- zertifiziert und können somit mit dem kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) nahe Menschen geflogen werden.
  • Unsere DJI Mavic 2 Drohnen gehören zu den sogenannten „Bestandsdrohnen" ohne eine C-Klassifizierung, die vor dem 1.1.2024 in Verkehr gebracht wurden. Sie können somit ebenfallst mit dem kleinen Drohnenführerschein geflogen werden, allerdings nur weit von Menschen entfernt bzw. mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Industrie-, Wohn-, Freizeit- und Erholungsgebieten.
  • Drohnen mit einem Startgewicht  von 250 Gramm oder mehr müssen in Deutschland Haftpflichtversichert sein. Das trifft auch auf unsere Miet-Quadrokopter zu, die alle entsprechend versichert sind. 

  • Kennzeichnung und Registrierung: Wenn du eine Kameradrohne oder eine Drohne mit einem Startgewicht von mindestens 250 Gramm fliegst, musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt als UAS-Betreiber registrieren und deine Drohne mit deiner einzigartigen Betreiber-eID-Nummer versehen. Unsere Miet-Quadrokopter erfüllen bereits diese Vorgaben – sie sind registriert und gekennzeichnet.

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Hier findest Du weitere Informationen zu Europäischen und Deutschen Drohnengesetzen

Homepage EASA - European Union Aviation Safety Agency

Homepage LBA - Luftfahrt Bundesamt

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