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DROHNEN-GESETZE - SCHWEIZ

Aktualisiert 5/2020

 

Die Nutzung von Drohnen wird in der Schweiz relativ liberal gehandhabt. Aber auch in der Schweiz gilt, dass der sichere Betrieb von Drohnen oberste Priorität hat. Um Schwierigkeiten mit den Ordnungsbehörden zu vermeiden empfiehlt es sich immer, einen Ausdruck der aktuellen Regeln, einen Versicherungsnachweis und eine Karte mit Flugplätzen in der Umgebung dabei zu haben.

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DROHNEN-REGELN
  • Max. Flughöhe: Innerhalb einer in der interaktiven Karte des schweizer Bundesamt für Landestopografie swisstopo blau gekennzeichneten Kontrollzone (CTR) beträgt die zulässige Flughöhe für Drohne maximal 150 Meter, solang der Abstand zu einem Flughafen von 5 Kilometern eingehalten wird. Es wird empfohlen dies maximal Flughöhe auch außerhalb der Kontrollzonen nicht zu überschreiten. 

  • Max. Entfernung: Grundsätzlich dürfen Drohnen nur in Sichtweite betrieben werden. Bei FPV-Flüge mit Monitor oder Videobrille, muss eine zweite Person (Spotter) die Drohne im Auge behalten, um den Drohnen-Pilot auf ummittelbar Gefahrensituationen hinweisen zu können. Für FPV-Flüge mit Videobrille außerhalb der Sichtweite ist eine Spezialbewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erforderlich.

  • Max. Abflug-Gewicht: Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen Drohnen ohne vorherige Genehmigung starten; unter 500 Gramm sogar in der Nähe von Flugplätzen und Naturschutzgebieten. 

  • Drohnenhaftpflichtversicherung: Drohnen ab einem Abflug-Gewicht von 500 Gramm müssen über eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. eine Million Schweizer Franken) versichert sein. Der Versicherungsnachweis ist stets mitzuführen und bei Aufforderung durch Personen der Ordnungsbehörde vorzuzeigen. Alle unsere MiQuaKos werden mit dieser Haftpflichtversicherung, die private und gewerbliche Flüge abdeckt, ohne Zusatzgebühren vermietet.

  • Sicherheitsabstände und Flugverbote: Der Mindestabstand zu Flughäfen beträgt 5 Kilometern. Zu Menschenansammlungen von mehr als 24 Personen beträgt der Mindestabstand 100 Metern. Bei Modell- oder Flugveranstaltungen darf trotz Menschenansammlungen geflogen werden, sofern eine eine Koordination mit dem Veranstalter stattgefunden hat. Militärische Anlagen dürfen nicht überflogen werden.

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WEITER DROHNEN-REGELN IN DER SCHWEIZ

Kantone und Gemeinden sind berechtigt, weitere Regulierungen vorzunehmen. So besteht im Kanton Genf ein generelles Flugverbot für Multicopter.

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Ausführliche Informationen zum Betrieb von Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (Drohnen) in der Schweiz finden Sie auf der Homepage der Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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Diesen Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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