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DROHNEN-GESETZE

Drohnen erfreuen sich im Zuge der Digitalisierungsrevolution in der Gesellschaft einer wachsenden Beliebtheit. Derzeit sind in Deutschland rund eine halbe Million Multikopter im Verkehr, wobei der überwiegende Teil privat zur Luftbildfotografie genutzt wird.

Mit der Zunahme des Drohnenverkehrs findet zeitgleich ein Ausbau der sogenannten Drohnen-Gesetze statt, um das von unbemannten Fluggeräten ausgehende Gefährdungspotenzial zu minimieren und die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Die Europäische Union hat hierzu jüngst die EU-Drohnenverordnungen 2019/947 und 2020/746 auf den Weg gebracht, die ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder und im Nachgang voraussichtlich auch für die Schweiz, Norwegen und Island definieren. Zusammen mit bestehenden nationalen Drohnen-Gesetzen bilden sie die länderspezifischen Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.

Da uns Flugsicherheit bei transparenter Rechtslage im Allgemeinen, und insbesondere beim Betrieb unserer MIQUAKOs sehr am herzen liegt, stellen wir nachfolgend relevante Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen für den Betrieb von Freizeitdrohnen, wie sie von uns zur Miete angeboten werden, zur Verfügung und aktualisieren diese in regelmäßigen Abständen.

Diese Seite wird sukzessiv aufgebaut, und soll, wenn einmal fertiggestellt, alle europäischen Drohnen-Gesetze verständlich und aktuell erklären. Anregungen und Hinweise nehmen wir gerne entgegen - nutzen Sie hierzu einfach den Feedback-Link in der Fußzeile.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Recherchen die wir nach besten Wissen und Gewissen durchführen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

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