top of page

DROHNEN-GESETZE - ISLAND

Aktualisiert 11/2020

​

In Island ist die Nutzung von ferngesteuerten Flugzeugen durch die Gesetze der Icelandic Transport Authority geregelt. Diese sind auf deren Drohnen-Webseite sehr anschaulich beschrieben. Insbesondere sind die in der Regulation no 990/2017 chapter II niedergeschriebenen allgemeine Bedingungen für den Einsatz ferngesteuerter Flugzeuge folge zu leisten, die wir nachfolgend für Euch zusammengefasst haben:

​

  • Das maximale Startgewicht für Drohnen beträgt 25 kg.

  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund oder Wasseroberflächen.

  • Drohnen müssen gemäß Sichtflug-Regel betrieben werden, d. h. sie müssen sich permanent im Blickfeld des steuernden Piloten oder eines RPA (Remote Piloted Aircraft) Beobachters befinden.

  • Das maximale Startgewicht der Drohne ist im städtischen Gebiet auf 3 kg beschränkt (alle unsere MIQUAKOs haben ein geringeres Startgewicht).

  • Der Mindestabstand zu einem Flughafen mit regelmäßigem Flugbetrieb (Keflavíkurflugvöllur, Reykjavíkurflugvöllur, Akureyrarflugvöllur, Egilsstaðaflugvöllur, Bíldudalsflugvöllur, Gjögurflugvöllur, Grímseyjarflugvöllur, Hornafjarðarflugvöllur, Húsavíkurflugvöllur, Ísafjarðarflugvöllur, Vestmannaeyjaflugvöllur, Vopnafjarðarflugvöllur, Þingeyrarflugvöllur, Þórshafnarflugvöllur) beträgt 2 km.

  • Der Mindestabstand zu einem Kleinflughafen mit unregelmäßigem Flugbetrieb beträgt 1.5 km.

  • Folgende Mindestabstände zu Gebäuden sind einzuhalten sofern keine Überflugerlaubnis der Eigentümer bzw. Bewohner vorliegt:

    • 150 Meter zu öffentlichen Gebäuden

    • 50 Meter zu privaten Gebäuden und Grundstücken im städtischen Gebiet und

    • 150 Meter zu privaten Gebäuden und Grundstücken in ländlichen Regionen 

  • Das Überfliegen von Menschenansammlungen, Autos und Gebäude ist grundsätzlich verboten.

  • Das Fliegen in Nationalparks (Snaefellsness, Vatnajökull, Thingvellir) ist nicht gestattet.

  • Das Fliegen über oder in der Nähe von Regierungsgebäuden ist verboten.

  • Drohnen unterliegt der Kennzeichnungspflicht, das heißt, die Halterdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) müssen mit einer Plakette angebracht und ersichtlich sein (wir vermieten alle unsere MIQUAKOs mit solch einem Drohnen-Kennzeichen).  

  • Drohnen die zu kommerziellen Zwecken geflogen werden müssen bei der Samgöngustofa registriert werden. 

  • Drohnen ab einem Startgewicht von 20 kg unterliegen der Versicherungspflicht. Alle unsere Miet-Quadrokopter werden mit einer in Island gültigen Drohnen-Haftpflichtversicherung vermietet. 

  • Für das Fliegen in Nationalparks und Naturschutzsgebieten sind Sondererlaubnisse erforderlich. Weiter Informationen findest Du auf den entsprechenden Webseiten:

​​

Des weiteren sind folgende Verhaltensregeln zu beachten, die sich eigentlich von selbst verstehen:

  • Störe oder gefährde niemanden unnötig beim Gebrauch einer Drohne; respektiere die Privatsphäre anderer.

  • Verletze keine Menschen oder Tiere und verursache keine Schäden.

  • Betreibe Drohnen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.

  • Mache dich mit der Bedienung der Drohne vor Flugantritt vertraut.

  • Fliege niemals über Tiere, weder um diese zu filmen, noch um sie vor sich her zu treiben (zB Pferde).

  • Fliege niemals an Klippen oder sonstigen Plätzen, an denen Papageitaucher oder andere Vögel nisten und brüten.

​

Die wichtigsten Drohnen-Flugregeln könnt ihr Euch auch zusammengefasst auf diesem Youtube Video der Icelandic Transport Authority ansehen.

​

​

Diesen Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

​

​

bottom of page