DROHNEN-GESETZE - ISLAND
Aktualisiert 11/2020
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In Island ist die Nutzung von ferngesteuerten Flugzeugen durch die Gesetze der Icelandic Transport Authority geregelt. Diese sind auf deren Drohnen-Webseite sehr anschaulich beschrieben. Insbesondere sind die in der Regulation no 990/2017 chapter II niedergeschriebenen allgemeine Bedingungen für den Einsatz ferngesteuerter Flugzeuge folge zu leisten, die wir nachfolgend für Euch zusammengefasst haben:
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Das maximale Startgewicht für Drohnen beträgt 25 kg.
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Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund oder Wasseroberflächen.
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Drohnen müssen gemäß Sichtflug-Regel betrieben werden, d. h. sie müssen sich permanent im Blickfeld des steuernden Piloten oder eines RPA (Remote Piloted Aircraft) Beobachters befinden.
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Das maximale Startgewicht der Drohne ist im städtischen Gebiet auf 3 kg beschränkt (alle unsere MIQUAKOs haben ein geringeres Startgewicht).
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Der Mindestabstand zu einem Flughafen mit regelmäßigem Flugbetrieb (Keflavíkurflugvöllur, Reykjavíkurflugvöllur, Akureyrarflugvöllur, Egilsstaðaflugvöllur, Bíldudalsflugvöllur, Gjögurflugvöllur, Grímseyjarflugvöllur, Hornafjarðarflugvöllur, Húsavíkurflugvöllur, Ísafjarðarflugvöllur, Vestmannaeyjaflugvöllur, Vopnafjarðarflugvöllur, Þingeyrarflugvöllur, Þórshafnarflugvöllur) beträgt 2 km.
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Der Mindestabstand zu einem Kleinflughafen mit unregelmäßigem Flugbetrieb beträgt 1.5 km.
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Folgende Mindestabstände zu Gebäuden sind einzuhalten sofern keine Überflugerlaubnis der Eigentümer bzw. Bewohner vorliegt:
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150 Meter zu öffentlichen Gebäuden
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50 Meter zu privaten Gebäuden und Grundstücken im städtischen Gebiet und
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150 Meter zu privaten Gebäuden und Grundstücken in ländlichen Regionen
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Das Überfliegen von Menschenansammlungen, Autos und Gebäude ist grundsätzlich verboten.
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Das Fliegen in Nationalparks (Snaefellsness, Vatnajökull, Thingvellir) ist nicht gestattet.
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Das Fliegen über oder in der Nähe von Regierungsgebäuden ist verboten.
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Drohnen unterliegt der Kennzeichnungspflicht, das heißt, die Halterdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) müssen mit einer Plakette angebracht und ersichtlich sein (wir vermieten alle unsere MIQUAKOs mit solch einem Drohnen-Kennzeichen).
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Drohnen die zu kommerziellen Zwecken geflogen werden müssen bei der Samgöngustofa registriert werden.
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Drohnen ab einem Startgewicht von 20 kg unterliegen der Versicherungspflicht. Alle unsere Miet-Quadrokopter werden mit einer in Island gültigen Drohnen-Haftpflichtversicherung vermietet.
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Für das Fliegen in Nationalparks und Naturschutzsgebieten sind Sondererlaubnisse erforderlich. Weiter Informationen findest Du auf den entsprechenden Webseiten:
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​Þingvellir Nationalpark: thingvellir.is/en
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Vatnajokull Nationalpark: vatnajokulsthjodgardur.is/en
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Snæfellsjökull Nationalpark und Naturschutzgebiete: ust.is/english.
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Des weiteren sind folgende Verhaltensregeln zu beachten, die sich eigentlich von selbst verstehen:
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Störe oder gefährde niemanden unnötig beim Gebrauch einer Drohne; respektiere die Privatsphäre anderer.
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Verletze keine Menschen oder Tiere und verursache keine Schäden.
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Betreibe Drohnen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.
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Mache dich mit der Bedienung der Drohne vor Flugantritt vertraut.
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Fliege niemals über Tiere, weder um diese zu filmen, noch um sie vor sich her zu treiben (zB Pferde).
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Fliege niemals an Klippen oder sonstigen Plätzen, an denen Papageitaucher oder andere Vögel nisten und brüten.
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Die wichtigsten Drohnen-Flugregeln könnt ihr Euch auch zusammengefasst auf diesem Youtube Video der Icelandic Transport Authority ansehen.
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Diesen Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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