top of page

DROHNEN-GESETZE - DÄNEMARK

Aktualisiert 8/2024

 

Seit dem 1. Januar 2021 ist die EU-Drohnenverordnung auch in Dänemark in Kraft. Die dänische Drohnengesetzgebung umfasst daher die gemeinsamen europäischen Regeln, die in der gesamten Europäischen Union gelten. Darüberhinaus existieren nationale Vorschriften bezüglich Abstandsregeln, Flugverbotszonen usw. die du kennen und beachten musst.

 

Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über die grundlegendsten Regeln in der offenen Kategorie und einen Leitfaden dazu, welches Drohnenzertifikat du für deine Drohne benötigst. Gleichzeitig stellen wir dir einige Werkzeuge zur Verfügung, damit du dich vollständig mit den Drohnenregeln in Dänemark vertraut machen kannst, bevor du fliegst.

Weitere Informationen findest du auf Droneregler.dk - der offiziellen Seite der Dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde für Regeln, Anforderungen und Gesetzgebung für Drohnen in Dänemark.

 

Die gängigsten Regeln, nach denen die meisten Drohnenpiloten fliegen, fallen in die offene Kategorie. Als Faustregel gilt, dass die gängigsten Arten von Drohnen für normale Verbraucher in der offenen Kategorie bleiben, solange du die auf dieser Seite angegebenen Regeln befolgst.
 

ALLGEMEINE REGELN FÜR DAS FLIEGEN EINER DROHNE IN DÄNEMARK 
  • Mach dich mit deiner Drohne vertraut, indem du die Bedienungsanleitung liest.
  • Versichere deine Drohne: alle unsere MiQuaKos werden inkl. vorgeschriebener Haftpflichtversicherung vermietet, die europaweit gültig ist.
  • Erwirb das Drohnenzertifikat, das zu deiner Drohnenklasse passt: alle unsere MiQuaKos werden inkl. eines in Dänemark gültigen Drohnenzertifikats vermietet.
  • Fliege nicht höher als 120 Meter über dem Boden.
  • Fliege nicht außerhalb der Sichtweite.
  • Fliege nicht über Menschen oder Menschenansammlungen.
  • Fliege nicht näher als 5 km an öffentlichen Flughäfen und 8 km an militärischen Flugbasen.
  • Fliege nicht näher als 2 km an den Hubschrauberlandeplätzen für Notdienste (HEMS).
  • Fliege nicht näher als 150 Meter an Polizeistationen, Botschaften oder Unternehmen, die gefährliche Substanzen handhaben (z.B. Raffinerien, petrochemische Standorte, Öllager oder Sprengstofflager).
  • Fliege nicht näher als 1.000 Meter an militärischen Gebieten und Schiffen.
  • Fliege nicht in umweltgeschützten Gebieten.
  • Du musst die Zustimmung des Eigentümers haben, um über privates Eigentum zu fliegen, wenn es von Zäunen, Hecken und Mauern umgeben ist. Ist das Eigentum nicht von Zäunen, Hecken und Mauern umgeben, darfst du nicht näher als 2,5 Meter ohne Zustimmung des Eigentümers fliegen.
  • Wenn du nachts fliegst, muss deine Drohne mit einem grünen Licht ausgestattet sein, das vom Boden aus leicht zu sehen ist und die Drohne deutlich von bemannten Luftfahrzeugen unterscheidbar macht. Alle unsere MiQuaKos sind mit den erforderlichen Positionslichtern ausgestattet.
Diese Regeln stellen lediglich eine Auswahl der wichtigsten Bestimmungen für Drohnenflüge in Dänemark dar. Es kann jedoch sein, dass zusätzliche Gesetze, Vorschriften und Anforderungen auf nationaler oder lokaler Ebene existieren, die du beachten musst. Ein Beispiel hierfür sind die dänischen Datenschutzgesetze. Auf lokaler Ebene könnten beispielsweise Regelungen für Naturschutzgebiete gelten, in denen die Gemeinde bestimmte Tierarten schützt. Diese Regelungen könnten dir das Stören dieser Tiere untersagen. Deshalb ist es entscheidend, dass du dich informierst, ob für das Gebiet, in dem du fliegen möchtest, spezielle Regelungen bestehen.
 
Das komplette Regelwerk für Drohnenflüge in Dänemark findet sich in der "Verordnung Nr. 1649 vom 12. Dezember 2023, die ergänzende Bestimmungen zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über Regeln und Verfahren für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen enthält"
Dronezonerkarte
Auf Dronezoner.dk kannst du die in der Drohnenverordnung festgelegten Flugverbotszonen und Abstandsregeln unabhängig vom Drohnentyp auf einer interaktiven Karte visualisieren. Die Gebiete sind in verschiedenen Farben markiert, was es dir leicht macht zu erkennen, welche Zonen du vermeiden solltest oder welche Schritte zu unternehmen sind, wenn du in der Nähe oder direkt in diesen Gebieten fliegen möchtest.
 
Allerdings gibt es auch in Dänemark Bereiche, die nicht auf Dronezoner.dk verzeichnet sind, weil sie nicht unter die Drohnenverordnung fallen oder weil sie eine Erlaubnis von Privatpersonen oder Organisationen benötigen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich auch erkundigst, welche Regeln für spezifische Gebiete gelten, indem du dich bei der zuständigen Gemeinde oder anderen lokalen Behörden informierst. Möchtest du näher als 2,5 Meter an privates Eigentum heranfliegen oder über Grundstücke fliegen, die durch Zäune, Hecken oder Mauern abgegrenzt sind, musst du eine ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers einholen.

BEREICHSFARBEN

Rote Bereiche - Flugsicherheitskritische Zonen

Rote Bereiche - Flugsicherheitskritische Zonen

HEMS, öffentliche Flughäfen, militärische Luftwaffenbasen oder Einschränkungsbereiche bzw. sogenannte Drohnenzonen, in denen Drohnenflüge verboten sind.

Um die Flughäfen, Luftwaffenbasen und HEMS herum findet sich eine stärker markierte rote Farbe von den Landebahnen oder Hubschrauberlandeplätzen. Diese stärkere Markierung grenzt HEMS mit 1 km vom Zentrum des Hubschrauberlandeplatzes und öffentliche Flugfelder sowie militärische Luftwaffenbasen mit jeweils 3 km und 2 km vom Zentrum der Landebahnen ab. Innerhalb dieser Bereiche sind Flüge mit Drohnen für jeden verboten.

Um die stärkere rote Markierung herum befinden sich zwei hellere rote Markierungen, die das Gebiet abgrenzen, in dem man maximal 40 Meter über dem Niveau der Landebahn oder des Hubschrauberlandeplatzes fliegen darf. Für Flughäfen und Flugfelder grenzt der zweite Ring das Gebiet ab, in dem man maximal 30 Meter über dem Niveau der Landebahn fliegen darf. Allerdings musst du ein Drohnenkompetenzzertifikat A2 besitzen, bevor du in den beiden äußeren Ringen fliegen darfst.

Wenn die rote Farbe auf ein Einschränkungsgebiet hinweist, gibt es keine helleren Markierungen um das Gebiet herum. Das liegt daran, dass Flüge mit Drohnen generell verboten sind (es sei denn, die Beschreibung des Gebiets gibt ausdrücklich an, dass Drohnenflüge erlaubt sind).

Flughäfen, Luftwaffenbasen, permanente und temporäre Einschränkungsbereiche werden in der Drohnenverordnung, Abschnitte 9-10 (Verordnung Nr. 1649), erwähnt. Die Einschränkungsbereiche basieren auf NOTAMs - Notice To AirMen, eine spezielle Ankündigung für die bemannte Luftfahrt über Änderungen, die den Luftverkehr beeinflussen können.
 

Gelbe Bereiche - Für die Flugsicherheit kritische Bereiche (Nicht aktiviert)

Gelbe Bereiche - Für die Flugsicherheit kritische Bereiche (Nicht aktiviert)

Die gelben Bereiche können entweder als gelbe Außenmarkierungen in Form von Linien oder mit gelben Markierungen gesehen werden. Die gelben Bereiche sind Einschränkungszonen (rote Bereiche), die noch nicht aktiviert wurden.

 

Wenn das Gebiet nur mit gelben Linien markiert ist, ist nicht geplant, dass das Gebiet am selben Tag geschlossen wird (bis 24 Uhr). Wenn jedoch das Gebiet eine gelbe Markierung hat, wird es aktiviert und wechselt noch am selben Tag die Farbe zu Rot (bis 24 Uhr).

 

Drohnenflüge in gelb markierten Bereichen sind erlaubt, aber sei dir bewusst, wann das Gebiet schließen wird, falls es am selben Tag aktiviert werden soll. Der Grund, warum die Bereiche sichtbar sind, bevor sie geschlossen werden, ist, dass du deine Flüge entsprechend planen kannst.

 

Wenn das Gebiet am selben Tag geschlossen werden soll (gelb markiertes Gebiet), können Ursache und Zeitpunkt der Aktivierung durch Klicken auf das Gebiet nachgelesen werden.

 

Diese Bereiche sind aus dem AIP Dänemark entnommen. Die Aktivierung der Drohnenzone/Einschränkungszone basiert auf einem NOTAM - Notice To AirMen, einer speziellen Ankündigung für die bemannte Luftfahrt über Änderungen, die den Luftverkehr beeinflussen können.

Grüne Bereiche - Umweltgeschützte Gebiete

Grüne Bereiche - Umweltgeschützte Gebiete

Die grünen Zonen stellen natur-sensible Bereiche dar (Anhang 2 der Verordnung Nr. 1649), die vom Dänischen Umweltschutzamt betreut werden. Anhang 2 legt fest, wann das Fliegen in diesen Zonen untersagt ist und wann du ohne Beschränkungen fliegen kannst.

 

In diesen Bereichen sind Drohnenflüge normalerweise verboten, wenn die Zonen geschlossen sind (siehe Anhang 2), außer du erhältst eine Erlaubnis von der Dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde (in Abstimmung mit dem Dänischen Umweltschutzamt) oder wenn du beispielsweise mit Aufgaben wie der Wildzählung oder Inspektionen für den Verwalter des Gebiets betraut bist.

 

Die Regelungen für die grünen Zonen sind in Abschnitt 14 der Drohnenverordnung (Verordnung Nr. 1649) festgelegt.

Blaue Bereiche - Sicherheitskritische Zonen

Blaue Bereiche - Sicherheitskritische Zonen

Die blau gekennzeichneten Bereiche stellen dar:

  1. Zivile Burgen und Eigentümer, Kulturschlösser, Gärten und Parks, königliche Residenzen, das Dänische Parlament in Christiansborg, die Residenz des dänischen Premierministers in Marienborg, größere Einrichtungen wie Raffinerien, petrochemische Anlagen, Öldepots oder Sprengstofflager, sowie Polizeigebäude und Einrichtungen des Strafvollzugs. Du solltest diese Bereiche in einem Umkreis von 150 Metern meiden.

  2. Militärische Zonen und Schiffe. Hier ist ein Mindestabstand von 1000 Metern erforderlich.


Drohnenflüge näher als die genannten Sicherheitsabstände sind normalerweise verboten, außer du verfügst über:

  1. eine Genehmigung der Dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde

  2. eine Genehmigung des Dänischen Verteidigungskommandos

Details zu den Orten und den erforderlichen Abständen findest du in den Abschnitten 11 bis 13 der Drohnenverordnung (Verordnung Nr. 1649).

Orangefarbene Bereiche - Aufmerksamkeitsbereiche

Orangefarbene Bereiche - Aufmerksamkeitsbereiche

Die orangefarbenen Bereiche sind Zonen, in denen du generell fliegen darfst. Diese Gebiete unterliegen keinen Abschnitten der Verordnung Nr. 1649 vom 12.12.2023, da sie beispielsweise kleinere und/oder private Flugplätze, Modellflugplätze, zivile Hubschrauberlandeplätze, Wasserflugzeug-Landegebiete oder Fallschirmsprunggebiete darstellen.

 

Da es zu erhöhter Aktivität verschiedener Art kommen kann, musst du als Fernpilot vor, während und nach dem Drohnenflug angemessene Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen. Du bist verantwortlich dafür, bemannter Luftfahrt auszuweichen.

 

Diese Orte wurden aus dem AIP Danmark zusammengestellt.

Ungefärbte Bereiche - Genehmigungen könnten erforderlich sein

Ungefärbte Bereiche - Genehmigungen könnten erforderlich sein

Auch wenn du keine Genehmigung vom dänischen Verteidigungsministerium oder der Dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde benötigst, um in einem bestimmten Bereich zu fliegen, musst du möglicherweise trotzdem die Erlaubnis anderer einholen, bevor du fliegst. Dazu können gehören:

Private Grundstücke: Die Erlaubnis der Eigentümer privater Grundstücke ist erforderlich, wenn du über sie hinwegfliegen möchtest. Ist das Gebiet mit Zäunen, Hecken oder Mauern umschlossen, benötigst du bereits die Erlaubnis, um diese zu überqueren. Ist das Grundstück nicht mit Zäunen, Hecken oder Mauern umschlossen, musst du die Erlaubnis des Eigentümers einholen, wenn du näher als 2,5 Meter an einem Gebäude auf dem Grundstück fliegen möchtest.

Grundstücke von Kommunen, lokalen oder anderen staatlichen Akteuren: Kommunen, lokale oder andere staatliche Akteure können Regeln dafür festlegen, wie in ihren Bereichen geflogen werden darf. Diese Gebiete sind in der Regel nicht öffentlich zu Fuß zugänglich, ohne dass eine persönliche Erlaubnis oder eine durch Beschilderung vom Eigentümer erteilte Erlaubnis zum Betreten vorliegt. Solche Orte umfassen Parks mit Öffnungszeiten, Schlösser und andere Gebiete mit einem definierten Zweck. Eine Faustregel ist, dass solche Bereiche Öffnungszeiten haben, die den öffentlichen Zugang einschränken.

AUSNAHMEN
  • Drohnen, die bis zu 249 Gramm wiegen und mit einer Kamera sowie weiterer Zuladung ausgestattet sind, benötigen kein Drohnenzertifikat. Dies betrifft nicht unsere MiQuaKos, da sie über 249 Gramm wiegen.
  • Drohnen bis zu einem Gewicht von 249 Gramm mit Kamera und weiterer Zuladung müssen nicht versichert sein – es ist jedoch empfehlenswert. Dies betrifft nicht unsere MiQuaKos, da sie über 249 Gramm wiegen.
  • Wiegt deine Drohne bis zu 249 Gramm mit Kamera und weiterer Zuladung, darfst du über Personen fliegen. Dies sollte jedoch so kurz wie möglich sein und niemals über Menschenansammlungen. Dies betrifft nicht unsere MiQuaKos, da sie über 249 Gramm wiegen.
  • Mit dem Kompetenznachweis A2 (goßer Drohnenführerschein) darfst du bis zu 2 km Entfernung von jedem öffentlichen Flugplatz oder militärischen Flugplatz fliegen, jedoch nicht höher als 40 Meter über der Pistenhöhe.
  • Mit dem Kompetenznachweis A2 darfst du bis zu 1 km Entfernung von jedem HEMS-Hubschrauberlandeplatz fliegen, jedoch nicht höher als 40 Meter über dem Hubschrauberlandeplatz.
  • Du benötigst eine Genehmigung der Dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde, wenn du näher als 150 Meter an Polizeistationen, Botschaften und Unternehmen, die gefährliche Substanzen handhaben (z.B. Raffinerien, petrochemische Standorte, Öldepots oder Sprengstoffdepots), fliegen möchtest.
  • Du benötigst eine Genehmigung des Verteidigungskommandos, wenn du näher als 1000 Meter an militärische Bereiche oder Schiffe fliegen möchtest – in einigen Situationen darfst du bis auf 300 Meter an einen militärischen Bereich oder ein Schiff heranfliegen.
  • Du benötigst eine Genehmigung der Dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde, wenn du als Inhaber eines Kompetenznachweis A2 näher als 1 km an einem HEMS oder 2 km an einem öffentlichen Flugplatz oder militärischen Flugplatz fliegen möchtest.

Diesen Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

bottom of page